Rechtsprechung
   VK Bund, 01.06.2022 - VK 1-49/22   

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https://dejure.org/2022,18811
VK Bund, 01.06.2022 - VK 1-49/22 (https://dejure.org/2022,18811)
VK Bund, Entscheidung vom 01.06.2022 - VK 1-49/22 (https://dejure.org/2022,18811)
VK Bund, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - VK 1-49/22 (https://dejure.org/2022,18811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Aktivierungshilfen für Jüngere - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestqualitätskriterium von 85% der Gesamtpunktzahl ist zulässig!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2022 - VK 1-49/22
    Im Übrigen spricht viel dafür, dass die Wertungsmethode den Anforderungen entspricht, die die ,,Schulnotenrechtsprechung" stellt (vgl. insoweit BGH, Beschl. v. 4. April 2017 X ZB 3/17, juris-Rn. 39 ff.).

    Die Vergabenachprüfungsinstanzen überprüfen die Bewertung des Angebotes der Antragstellerin als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere zu dem des Zuschlagsprätendenten (BGH, Beschl. v. 4. April 2017 X ZB 3/17, juris-Rn. 53).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2019 - 15 Verg 10/19

    Umweltschadenversicherung - Vergabeverfahren für Leistungen der

    Auszug aus VK Bund, 01.06.2022 - VK 1-49/22
    Ein Schaden der ASt durch die unterstellt unzureichende Vorabinformation ist insoweit nicht zu erkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6. September 2019 Verg 9/17, juris-Rn. 53; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 15 Verg 10/19, juris-Rn. 26).
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Wohl aber existiert die Verpflichtung immer dann, wenn Angebote hinsichtlich der Qualitätskriterien mittels eines Bewertungssystems bewertet werden sollen, die für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind (VK Bund, Beschluss vom 01.06.2022 - VK 1-49/22; VK Bund, Beschluss vom 13.04.2022 - VK 1-31/22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 6/19).
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